Wissenswertes
für Unternehmen
Hilfeleistungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit
Merkblatt
Innovationen schützen
Wer sich mit seinen Produkten vom Üblichen und Alltäglichen abhebt, ist seit jeher Zielscheibe von Kopierern oder unberechtigten Nutzern. Das Phänomen der Fälschung und Piraterie hat mittlerweile weltweit beunruhigende Ausmasse angenommen, und auch Schweizer Unternehmen sind immer häufiger Opfer von Nachahmern – insbesondere auf den europäischen und asiatischen Märkten. Betroffen sind dabei sowohl Grossunternehmen als auch KMU aus sämtlichen Wirtschaftszweigen.
Damit Sie selbst und nicht etwa Trittbrettfahrer von Ihren Innovationen und Kreationen profitieren, müssen Sie Ihr Geistiges Eigentum vor Nachahmung schützen und Ihre Rechte durchsetzen.
Folgende Seiten geben Ihnen Auskunft über den Schutz des Geistigen Eigentums:
Eidg. Institut für Geistiges Eigentum
Die Website des Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) enthält Informationen zum Geistigen Eigentum
KMU-IGE
Die Informationsplattform KMU-IGE bietet KMU spezifische Informationen zum Schutz von Geistigem Eigentum und zur Durchsetzung von Schutzrechten. Machen Sie sich ein Bild davon, wie Sie Verletzungen vermeiden und Ihre Innovationen und Kreationen schützen.
IPR Helpdesk und China IPR SME Helpdesk
Unterstützen KMU mit Fallstudien, e-Learningmodulen, Web-Seminaren und Informationen zum Schutz des Geistigen Eigentums in China bzw. Europa.
Informationen zur Europäischen Kommission
Zollhilfeverfahren
Zur Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums stehen Produzenten und Rechtsinhabern verschiedene Möglichkeiten offen:
Antrag auf Hilfeleistung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit
In der Schweiz besteht die Möglichkeit, beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen Antrag auf Hilfeleistung zu stellen. Mit diesem kann beantragt werden, dass das BAZG die Freigabe von Waren beim Grenzübertritt verweigert, wenn der Verdacht besteht, dass diese das Geistige Eigentum in der Schweiz verletzen. Behält das BAZG gestützt auf einen solchen Antrag Waren zurück, hat die Rechtsinhaberin bzw. der Rechtsinhaber die Möglichkeit, innert zehn Tage beim zuständigen Richter vorsorgliche Massnahmen zu erwirken.
Formular Hilfeleistungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit:
Merkblatt Hilfeleistungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit:
Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden der EU
Unternehmungen können in der gesamten EU oder ausgewählten europäischen Ländern einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden stellen.
Muster eines Gemeinschaftsantrags auf Tätigwerden in der EU:
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