Wissenswertes
für Unternehmen

Hilfeleistungen des Bundesamtes für 
Zoll und Grenzsicherheit

Merkblatt

Innovationen schützen

Wer sich mit seinen Produkten vom Üblichen und Alltäglichen abhebt, ist seit jeher Zielscheibe von Kopierern oder unberechtigten Nutzern. Das Phänomen der Fälschung und Piraterie hat mittlerweile weltweit beunruhigende Ausmasse angenommen, und auch Schweizer Unternehmen sind immer häufiger Opfer von Nachahmern – insbesondere auf den europäischen und asiatischen Märkten. Betroffen sind dabei sowohl Grossunternehmen als auch KMU aus sämtlichen Wirtschaftszweigen.

Damit Sie selbst und nicht etwa Trittbrettfahrer von Ihren Innovationen und Kreationen profitieren, müssen Sie Ihr Geistiges Eigentum vor Nachahmung schützen und Ihre Rechte durchsetzen.

Folgende Seiten geben Ihnen Auskunft über den Schutz des Geistigen Eigentums:

Die Website des Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) enthält Informationen zum Geistigen Eigentum

Die Informationsplattform KMU-IGE bietet KMU spezifische Informationen zum Schutz von Geistigem Eigentum und zur Durchsetzung von Schutzrechten. Machen Sie sich ein Bild davon, wie Sie Verletzungen vermeiden und Ihre Innovationen und Kreationen schützen.

Unterstützen KMU mit Fallstudien, e-Learningmodulen, Web-Seminaren und Informationen zum Schutz des Geistigen Eigentums in China bzw. Europa.

Zur Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums stehen Produzenten und Rechtsinhabern verschiedene Möglichkeiten offen:

Antrag auf Hilfeleistung 
des Bundesamtes für Zoll 
und Grenzsicherheit

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen Antrag auf Hilfeleistung zu stellen. Mit diesem kann beantragt werden, dass das BAZG die Freigabe von Waren beim Grenzübertritt verweigert, wenn der Verdacht besteht, dass diese das Geistige Eigentum in der Schweiz verletzen. Behält das BAZG gestützt auf einen solchen Antrag Waren zurück, hat die Rechtsinhaberin bzw. der Rechtsinhaber die Möglichkeit, innert zehn Tage beim zuständigen Richter vorsorgliche Massnahmen zu erwirken.

Formular Hilfeleistungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit:

Merkblatt Hilfeleistungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit:

Antrag auf Tätigwerden 
der Zollbehörden der EU

Unternehmungen können in der gesamten EU oder ausgewählten europäischen Ländern einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden stellen.

Muster eines Gemeinschaftsantrags auf Tätigwerden in der EU:

Weitere Fragen zu Fälschung und Piraterie?

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