Fälschung,
was tun?
Was tun bei hoher Schadenersatzforderung?
Der Zoll behält dein Paket zurück - was jetzt?
Der Zoll hat mein Paket mit Fälschungen zurückbehalten.
Du hast zwei Möglichkeiten.
Der Zoll kontrolliert verdächtige Pakete bei der Einfuhr regelmässig. Bei Verdacht auf Fälschung kann der Zoll das Paket zurückbehalten. In einem solchen Fall erhältst du ein Schreiben vom IGE (Eidg. Institut für Geistiges Eigentum), welches für die Umsetzung des Verfahrens zuständig ist. Erklärvideo.
1. Du verzichtest auf die Ware. Die Ware wird zerstört und für dich ist die Sache aus administrativer Sicht erledigt.
Wenn du nicht hundertprozentig von der Echtheit des gelieferten Produkts überzeugt bist, verzichte auf die Ware! Denn die Umtriebe und Kosten, die andernfalls auf dich zukommen, können erheblich sein.
2. Du bist davon überzeugt, dass das gelieferte Produkt nicht gefälscht, sondern echt ist. In diesem Fall kannst du die Vernichtung der Ware ablehnen. Der Rechteinhaber wird sogleich darüber informiert und kann rechtliche Schritte gegen dich einleiten. Das heisst in den meisten Fällen, dass er den Fall einem Rechtsanwalt übergibt, der dir gegenüber Schadenersatzforderungen erheben wird. Wenn der Markeninhaber vor Gericht glaubhaft machen kann, dass es sich um eine Fälschung handelt, geht es schnell um Tausende von Franken – in diesem Fall trägst du möglicherweise sogar die Verfahrenskosten.
Post vom Anwalt mit einer Schadensersatzforderung.
Die Einfuhr von Fälschungen zum Privatgebrauch an sich ist nicht strafbar. Eine Strafe sieht das Gesetz dann vor, wenn die Waren für gewerbliche Zwecke eingeführt werden.
Der Rechteinhaber (Markeninhaber) kann jedoch Ersatz für den Schaden verlangen, der ihm durch die Einfuhr eines gefälschten Gegenstands entstanden ist, dies rechtswidrig bleibt. Eine solche Forderung kommt in der Regel von einem Rechtsanwalt.
Was sagt das Gesetz?
- Im Schweizer Recht gilt der Grundsatz, dass nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen ist.
- Die effektiv anfallenden Kosten beim Rechteinhaber für die Interventionen des Zolls beträgt im Einzelfall mindestens CHF 120.- pro Meldung, inkl. Vernichtung der Ware und Zustellung der Fotos (vgl. Gebührenverordnung des IGE.)
- Manche Rechteinhaber machen Anwaltskosten als Schaden geltend. Diese Kosten sind gering, wenn der/die Paketempfänger/-in ohne Gegenwehr sofort in die rasche Vernichtung der Ware einwilligt.
- Nicht jede Schadenersatzforderung eines Rechteinhabers ist gut begründet und manchmal sind die Forderungen nicht nachvollziehbar. Zu hohe oder nicht begründete Forderungen musst du nicht einfach akzeptieren.
Wenn du den Eindruck hast, dass die Forderung überzogen ist, solltest du verlangen, dass der tatsächlich erlittene Schaden belegt wird
Du wurdest betrogen? Wehr dich und melde den Vorfall
Ob in einem Laden, auf der Strasse oder im Internet: nicht alles, was auf den ersten Blick echt ausschaut, ist tatsächlich echt. Wenn du mit einem gefälschten Produkt betrogen wurdest, kannst du dich wehren (ein Anwalt kann dabei behilflich sein).
Teile dem Verkäufer mit, dass du die Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben willst. Wenn du die Fälschung jedoch im Ausland bestellt hast, darfst du sie in keinem Fall zurücksenden, denn die Ausfuhr von gefälschten Waren ist verboten. Auch ein Weiterverkauf im Inland ist keine Lösung. Damit machst du dich strafbar
Melde den Vorfall bei der jeweiligen Stelle.
Melde den Vorfall mit möglichst genauer Beschreibung und sämtlichen Beweismitteln an eine der untenstehenden Stellen. Damit leistest du einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie.
Internetseiten mit Fälschungen
Melde Internetseiten mit Fälschungen oder Fake-Onlineshops mit der Endung .ch direkt bei Cybercrimepolice oder bei der Kantonspolizei.
Internetseiten mit Fälschungen oder Fake-Onlineshops mit allen anderen Endungen können nur vom Rechteinhaber gesperrt werden. Diesen findest du auf swissreg.ch
Online Marktplätze
Verkaufsplattformen wie eBay bieten Käuferschutzprogramme an, die gegebenenfalls helfen. Informiere bei einem Kauf mit der Kreditkarte ausserdem die Kreditkartengesellschaft und bestreite fristgerecht die Rechnung. Wenn du auf einem Online-Marktplatz eine Fälschung gekauft hast, wende dich umgehend an deren Kundendienst und melde den Vorfall mit Verkäufername und Produkt. Diese Internetplattformen arbeiten mit betroffenen Originalherstellern zusammen und kann dir Kontaktadressen der Rechtsinhaber bekannt geben.
Polizei
Du kannst bei jeder Polizeistelle oder der regionalen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Verkäufer erstatten. Handelt der Täter gewerbsmässig, sind die Behörden verpflichtet, von Amtes wegen Abklärungen zu treffen. Unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Strafverfolgung ist es wichtig, dass die Behörden Kenntnis von solchen Vorfällen haben.
Betroffene Rechtsinhaber (Markeninhaber)
Uhren:
info@fhs.ch oder
Filme/Games:
antipiracy@safe.ch
Musik:
suisa@suisa.ch und info@ifpi.ch
Markenprodukte aus dem Konsumgüterbereich:
info@promarca.ch
Medikamente:
Geschäftsstelle Stop Piracy
Teile uns deine Erfahrungen mit (info@stop-piracy.ch). Mit deinem Einverständnis veröffentlichen wir interessante Fälle und helfen so mit, dass andere Konsumenten gewarnt sind.
Schweizerisches Konsumentenforum
Die Ombudsstelle E-Commerce ist für Beschwerden im Zusammenhang mit online Einkäufen zuständig, für die keine gütliche Einigung zwischen den betroffenen Parteien gefunden werden konnte.
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