Wehr dich gegen Betrug.
Wenn du mit einem gefälschten Produkt betrogen wurdest, nimm sofort Kontakt mit dem Verkäufer auf und versuche, den Kauf rückgängig zu machen. Teile dem Verkäufer mit, dass du die Ware gegen Bezahlung des Kaufpreises zurückgeben willst. Ein Anwalt kann dabei behilflich sein. Hast du die Fälschung im Ausland bestellt, darfst du sie in keinem Fall zurücksenden, weil die Ausfuhr gefälschter Ware verboten ist. Auch ein Weiterverkauf im Inland ist keine Lösung. Damit machst du dich strafbar.
Verdacht auf Fälschung: Was passiert, wenn ein Paket vom Zoll zurückbehalten wird?
Der Zoll darf bei einem Verdacht auf Fälschungen den Originalhersteller informieren und die Ware vorerst zurückbehalten. Verzichte in einem solchen Fall auf die Ware, wenn du nicht hundertprozentig von deren Echtheit überzeugt bist. Wenn du nicht darauf verzichtest und der Originalhersteller ein Gericht davon überzeugen kann, dass die Ware gefälscht ist, musst du möglicherweise die zusätzlichen Kosten tragen.
Melde den Vorfall bei der jeweiligen Stelle.
Melde den Vorfall mit möglichst genauer Beschreibung und sämtlichen Beweismitteln an eine der untenstehenden Stellen. Damit leistest du einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie.
Internetseiten mit Fälschungen
Melde Internetseiten mit Fälschungen oder Fake-Onlineshops mit der Endung .ch direkt bei Cybercrimepolice oder bei der Kantonspolizei.
Internetseiten mit Fälschungen oder Fake-Onlineshops mit allen anderen Endungen können nur vom Rechteinhaber gesperrt werden. Diesen findest du auf swissreg.ch
Online Marktplätze
Verkaufsplattformen wie eBay bieten Käuferschutzprogramme an, die gegebenenfalls helfen. Informiere bei einem Kauf mit der Kreditkarte ausserdem die Kreditkartengesellschaft und bestreite fristgerecht die Rechnung. Wenn du auf einem Online-Marktplatz eine Fälschung gekauft hast, wende dich umgehend an deren Kundendienst und melde den Vorfall mit Verkäufername und Produkt. Diese Internetplattformen arbeiten mit betroffenen Originalherstellern zusammen und kann dir Kontaktadressen der Rechtsinhaber bekannt geben.
Polizei
Du kannst bei jeder Polizeistelle oder der regionalen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Verkäufer erstatten. Handelt der Täter gewerbsmässig, sind die Behörden verpflichtet, von Amtes wegen Abklärungen zu treffen. Unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Strafverfolgung ist es wichtig, dass die Behörden Kenntnis von solchen Vorfällen haben.
Betroffene Rechtsinhaber (Markeninhaber)
Uhren:
info@fhs.ch oder
Filme/Games:
antipiracy@safe.ch
Musik:
suisa@suisa.ch und info@ifpi.ch
Markenprodukte aus dem Konsumgüterbereich:
info@promarca.ch
Medikamente:
Geschäftsstelle Stop Piracy
Teile uns deine Erfahrungen mit (info@stop-piracy.ch). Mit deinem Einverständnis veröffentlichen wir interessante Fälle und helfen so mit, dass andere Konsumenten gewarnt sind.
Schweizerisches Konsumentenforum
Die Ombudsstelle E-Commerce ist für Beschwerden im Zusammenhang mit online Einkäufen zuständig, für die keine gütliche Einigung zwischen den betroffenen Parteien gefunden werden konnte.
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